Das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens erlaubt ausdrücklich das Gewähren einer Aufwandsentschädigung. In § 10 heißt es dort: „Die Spendeentnahme soll unentgeltlich erfolgen. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll.“
Damit ist eine wichtige Eigenschaft der Aufwandsentschädigung genannt: Das Geld ist keine Bezahlung für das gespendete Blut, sondern ist ein Ausgleich für die Kosten und den Aufwand des Spendenden, die er für eine Blutspende oder Plasmaspende auf sich nimmt. Darunter fallen z.B. Bustickets, Benzin- und Parkkosten und natürlich auch der Zeitaufwand. Die Aufwandsentschädigung hat also nichts mit „Blut gegen Geld“ zu tun. Sie soll dafür sorgen, dass der Spender bzw. die Spenderin nach seiner freiwilligen Spende nicht schlechter gestellt ist als vorher.
Gelegentlich erreicht uns der Vorschlag, Personen mit dringend gesuchten Blutgruppen mehr Geld zu zahlen als anderen. Das allerdings würde dem Sinn der Aufwandsentschädigung widersprechen: Der Aufwand eines Spenders bzw. einer Spenderin ist unabhängig von seiner jeweiligen Blutgruppe. Deshalb muss auch die Aufwandsentschädigung für alle gleich ausfallen.
Manchmal wird behauptet, dass die Bezahlung von Geld die Sicherheit von Blutprodukten beeinträchtigen kann. Die Annahme dahinter ist, dass Spender*innen zu falschen Angaben über ihren Gesundheitszustand oder mögliche Risiken verleitet werden könnten. Dies lässt sich aber wissenschaftlich nicht belegen. Eine Studie des verantwortlichen Robert-Koch-Instituts besagt das Gegenteil: Sie kommt zu dem Schluss, dass die Aufwandsentschädigung keinen Einfluss auf die Sicherheit von Blutspenden hat.
Wiederholt haben Umfragen unter Spender*innen gezeigt, dass viele ohne Aufwandsentschädigung seltener oder gar nicht mehr zur Spende kommen würden. Ohne Geld könnte es also Probleme bei der Versorgung von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit Blutprodukten geben.
Die Aufwandsentschädigung ist bezüglich der Sicherheit von Blutspenden unproblematisch und wichtig für die Versorgung von kranken Menschen mit Blutspenden. Außerdem halten wir das Geld für einen Akt der Fairness gegenüber unseren Spender*innen. Schließlich nehmen sie neben der eigentlichen Spende oft einiges auf sich, um anderen Menschen mit ihrem Blut zu helfen.
Daher zahlen wir bei jeder erfolgreichen Vollblut- oder Plasmaspende eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro.
© BZD Gesellschaft für Transfusionsmedizin Duisburg mbH